KOSTENLOSE SOFORTHILFE für CORONA-Gebeutelte Unternehmen! nb-cooperation GmbH - Webdesign aus Dresden, Webdevelopment, Programmierung, Werbung, E-Commerce und IT - Schulung aus Dresden
  • CORONA - Krise / betroffen??
    Wir möchten Ihnen KOSTENLOS* helfen um handlungsfähig zu bleiben.
    Homeoffice, VPN und Infrastrukturlösungen!
  • GEMEINSAM überstehen!
    Wir richten Ihnen Ihr Homeoffice oder VPN ein und beraten Sie über Leistungen,
    die Ihnen nach der Krise helfen um schnell zu neuem Erfolg zu kommen!

Unsere Leistungen

Alles aus einer Hand, seit 2005

Webdevelopement / Applikationsentwicklung / Programmierung

Wir programmieren Ihr Projekt. Egal ob Webportale, Apps oder andere anspruchsvolle Anwendungen.

Werbedienstleistungen

Durch ein Netzwerk an starken Partnern, können wir Ihnen professionelle Werbedienstleistungen anbieten. Von Druck bis Fahrzeugbeschriftungen ist fast alles möglich.

E-Commerce

Eine gut eingerichtete Software ist die Grundlage für den Erfolg Ihres Webshopes. Außerdem vermitteln wir Ihnen kompetente Partner aus dem Bereich SEO.

IT-Training

Effektive Bedienung von PC und Computern, steigern die Produktivität und senken die Kosten. Unsere IT-Schulungen sind maßgeschneidert. Gern vermitteln wir auch TÜV-zertifizierte Kurse.

Click & Share

Wir verleihen IHREN Ideen Flügel!

Über uns

Informatik ist unsere Passion und Leidenschaft

Individuell zu Ihrem maßgeschneiderten Produkt

"Leistungen sind heutzutage austauschbar. Echte Innovation und Individualität sind kaum noch anzutreffen. Man ist einer unter vielen. Seien Sie besonders!"

Wir arbeiten seit 2004 Unter dem Motto: "Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind!" Wir erstellen alle Leistungen hochindividuell nach Ihren Wünschen. Dabei unterstützen wir Sie von der Idee, über das Konzept, die Umsetzung bis hin zur Überwachung Ihres Endproduktes.

Von Software aller Art, über Hardware und Netzwerktechnik, bis hin zu Werbung und IT-Trainings. Durch unser Know-How und unsere starken Partner können wir Ihnen eine große Palette an Services und Produkten bieten.

Individuelle Produkte - Webdesign, Webporgrammierung, Programmierung, Datenbank, mobile Apps

Unsere Kompetenzen

Unser Team besteht aus Mitarbeitern vieler verschiedener Bereiche. So haben wir Informatiker, Mediendesigner und Medienpädagogen in unserem internationalen Team.

  • PHP, Java, JS u.ä. (Kernkompetenz) 95%

  • DBMS (SQL, MySQL, NoSQL) 90%

  • IT-Coaching 85%

  • Werbedienstleistungen 75%

Warum wir?

Unsere Arbeit ist unsere Leidenschaft. Wir erstellen ihre Produkte mit Hingabe und viel Enthusiasmus. Dies ist in den Endergebnissen zu spüren.
Wir werden den 4 Grundsäulen des Application Development gerecht. Sicherheit, Stabilität, Effizienz und Erweiterbarkeit versuchen wir stets zu optimieren.
Durch unseren angebotenen Mix aus verschiedenen Bereichen, sind wir der perfekte Ansprechpartner in Sachen IT. Neben klassischem Webdesign und Erstellung von Webportalen in HTML und CSS können wir Sie darüber hinaus viel weiter unterstützen.

Weitere Dienstleistungen

Projektplanung

Wir planen mit Ihnen Ihr IT-Projekt und begleiten es von Anfang bis Ende.

Webdesign

Wir vermitteln Ihnen Designer aus unserem Netzwerk für Ihr individuelles Produkt.

TÜV-zertifizierte Schulungen

Wir vermitteln Ihnen TÜV-zertifizierte Schulungen an unseren Partner, die TÜV Rheinland Akademie

Unsere Karriereangebote

Starten Sie mit uns durch

Entwickler/in PHP, Java, Mobile Applications

Plätze:1



Deine Skills
  • Studium der Informatik oder Fachinformatikerausbildung Anwendungsentwicklung mit sehr gutem Abschluss
  • Erfahrungen im Umgang mit komplexen Anwendungen
  • sehr gute PHP Kenntnisse
  • sehr gute Java Kenntnisse
  • gute Kotlin Kenntnisse
  • sehr gute Mobile Developement Kenntnisse
  • gute Kenntnisse in SQL und NoSQL
  • gute ReactNative Kenntnisse
  • hohes Abstraktionsvermögen
  • Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
  • lösungsorientiertes Arbeiten
  • Kreativität in Strukturen


Unser Angebot
  • absolut flache Hierachien
  • hohe Eigenverantwortlichkeit
  • moderner Arbeitsplatz mit 3 Monitoren
  • auch Homeoffice möglich
  • sehr gute Grundvergütung
  • sehr gute zusätzliche leistungsorientierte Vergütung
  • Coffee for free
  • freie Arbeitszeiteinteilung
  • auch Teilzeit möglich


Schick deine aussagekräftige Bewerbung an bewerbung@nb-cooperation.de

Webentwickler/in Frontend

Plätze:1



Deine Skills
  • Studium der Informatik oder Fachinformatikerausbildung Anwendungsentwicklung mit sehr gutem Abschluss
  • Erfahrungen im Umgang mit komplexen Anwendungen
  • sehr gute Kenntnisse in HTML5, CSS3 und JavaScript (ab ECMAScript 5)
  • sehr gute Kenntnisse in Typescript/Vue.js
  • sehr gute Kenntnisse in React
  • gute Kenntnisse in PHP
  • hohes Abstraktionsvermögen
  • Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
  • lösungsorientiertes Arbeiten
  • Kreativität in Strukturen


Unser Angebot
  • absolut flache Hierachien
  • hohe Eigenverantwortlichkeit
  • moderner Arbeitsplatz mit 3 Monitoren
  • auch Homeoffice möglich
  • sehr gute Grundvergütung
  • sehr gute zusätzliche leistungsorientierte Vergütung
  • Coffee for free
  • freie Arbeitszeiteinteilung
  • auch Teilzeit möglich


Schick deine aussagekräftige Bewerbung an bewerbung@nb-cooperation.de

Fragen Sie uns!

Sie haben Fragen oder wünschen eine kostenlose, individuelle Beratung? Dann schreiben Sie uns.

Füllen Sie nachstehendes Formular aus, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern. Denn wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind!

  • Berliner Straße 27a
    01067 Dresden
  • +49 (351) 4 24 54 89
    +49 (176) 41 54 54 89
  • +49 (351) 4 24 54 93
    info@nb-cooperation.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der nb-cooperation UG (haftungsbeschränkt), Berliner Straße 27a in Dresden, in der aktuellsten Fassung vom 21.12.2015

§ 1 Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der nb-cooperation UG (haftungsbeschränkt), Menageriestraße 17 in Dresden (im folgenden nb-cooperation genannt). Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich bestätigt wird. Bei Auftragserteilung durch den Kunden gelten diese AGB als stillschweigend anerkannt. Die Agentur behält sich vor, diese AGB einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Mit der Mitteilung der Änderung bzw. Zusendung der neuen AGB werden diese für den Kunden sofort wirksam, sofern nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.

§ 2 Leistungen - Vertragsschluss

  1. Der Umfang der Leistungen der nb-cooperation und die vom Kunden dafür zu zahlende Vergütung sowie erforderlichenfalls sonstige Konditionen werden in einem Einzelvertrag zwischen der nb-cooperation und dem Kunden festgelegt.
  2. Der bindende Einzelvertrag kommt dadurch zustande, dass wir die schriftliche oder mittels Telefax übermittelte Bestellung des Auftraggebers annehmen.


§ 3 Zusammenarbeit

Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der nb-cooperation unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird die nb-cooperation ein Protokoll erstellen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird die nb-cooperation hinsichtlich der von der nb-cooperation zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der nb-cooperation im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der nb-cooperation umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Digitale Daten für Webseitengestaltung können nur in folgenden Datentypen angenommen werden: TXT, DOC, HTML, XLS, JPG, GIF, PNG, BMP. Digitale Daten für reine Druckaufträge ohne Design und Satz müssen folgende Spezifikationen aufweisen: Schriften in Kurven gewandelt, 300 dpi Auflösung, CMYK-Farbraum (oder HKS je nach Vereinbarung über den Druck), PSD, TIF, CDR, oder PDF-Format. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Für nichtdigitale Daten wird eine Digitalisierungspauschale je nach Aufwand und dem aktuellen Stundensatz erhoben. Der Kunde stellt sicher, dass die nb-cooperation die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. Bei Verzögerungen in der Produktion durch das Nichtmitwirken des Kunden ist die nb-cooperation berechtigt nach einer angemessenen Zeit die volle Summe des vertraglich vereinbarten Honorars einzufordern.

§ 5 Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich der nb-cooperation tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Agentur hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn sie aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. Soweit nicht anders vereinbart, darf die nb-cooperation die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten erbringen lassen.

§ 6 Termine

  1. Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der nb-cooperation nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
  2. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
  3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die nb-cooperation nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die nb-cooperation wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.


§ 7 Änderungen des Leistungsangebotes

  1. Die nb-cooperation bietet Art und Umfang ihrer Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internet und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet an. Sie wird sich bemühen, dem Kunden bei der Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten im Internet auch weitere Leistungen, gegebenenfalls auf getrennter vertraglicher Grundlage, zur Verfügung zu stellen; sie ist jedoch rechtlich hierzu nicht verpflichtet.
  2. Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der nb-cooperation zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der nb-cooperation äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die nb-cooperation von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.
  3. Die nb-cooperation prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt sie, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt sie dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die nb-cooperation die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
  4. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die nb-cooperation dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
  5. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
  6. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
  7. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Die nb-cooperation wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
  8. Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung der nb-cooperation berechnet.
  9. Die nb-cooperation ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der nb-cooperation für den Kunden zumutbar ist.
  10. Wir sind verpflichtet, dem Kunden unverzüglich zu informieren, wenn wegen der vorgenannten Gründe die weitere Zurverfügungstellung von Teilen des Leistungsangebotes gefährdet ist. Wir haben das Recht, durch Mitteilung an den Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von zwei Monaten die Gebühren und Leistungsinhalte vereinbarter Leistungstarife veränderten Gegebenheiten (erhöhte oder verringerte Personal-, Sachkosten oder erhöhte bzw. verringerte Kosten, die die nb-cooperation zur Erbringung der geschuldeten Leistung an Dritte zahlen müssen oder veränderte technische Gegebenheiten etc.) anzupassen (Tarifänderung). Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, so hat er das Recht, ihn schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt außerordentlich und schriftlich zu kündigen, wenn die durchschnittliche jährliche Gesamtvergütung um mehr als 5 % erhöht wird. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.


§ 8 Verantwortungsbereich der nb-cooperation - Leistungsstörungen

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von den unter § 7 Abs.1 genannten Rahmenbedingungen und weiteren Umständen z. B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen - abhängt, auf die die nb-cooperation keinen Einfluss haben und für die die nb-cooperation keine Verantwortung trägt.
  2. Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die in dem Verantwortungsbereich der nb-cooperation liegen, so hat der Kunde dies der nb-cooperation gegenüber schriftlich zu rügen. Sie wird, soweit dies aufgrund der Natur der Sache möglich ist, fehlerhafte Leistungen wiederholen. Erbringt die nb-cooperation ihre Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Kunde das Recht, die laufenden Gebühren für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem die nb-cooperation diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde der nb-cooperation schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung vertragsgerechter Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist.


§ 9 Verantwortungsbereich des Kunden

  1. Die notwendige technische Infrastruktur (z.B. Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem, Telekommunikation, internes Netzwerk) für die Teilnahme im Internet stellt der Kunde auf eigene Kosten für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem Zustand bei.
  2. Der Kunde überlässt der nb-cooperation alle für die Registrierung als Teilnehmer an den vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Angaben. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressbezeichnungen (z.B. Domain-Name, Email-Adressen) frei sind und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Wird die nb-cooperation oder der Kunde von dritter Seite aufgefordert, eine solche Adressbezeichnung aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, ist die nb-cooperation berechtigt, in unserem wie auch im Namen des Kunden auf die Adressbezeichnung zu verzichten, falls der Kunde nicht unverzüglich Sicherheit für die Kosten eines Gerichtsverfahrens einschließlich der gesamten außergerichtlichen Anwaltskosten in ausreichender Höhe (gesetzliche Gebühren für einen Zivilrechtsstreit erster Instanz einschließlich Beweisaufnahme und Vergleich zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 20 %) leistet.
  3. Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen. Er wird uns erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich mitteilen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der nb-cooperation nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen, die Gepflogenheiten des Internet (sogenannte "Netiquette") zu beachten und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten des Kundens ein:
    1. Der Kunde stellt sicher, dass durch von ihm in das Internet eingespeiste Daten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Gesetze über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte Dritter, Wettbewerbsrecht, Immaterialgüterrechte Dritter) verstoßen wird. Der Kunde unterlässt zudem die Einspeisung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, eine ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen. Eine ungezielte und unsachgemäße Verbreitung von Daten liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde zu Werbezwecken unaufgefordert E-Mail-Rundschreiben an Personen versendet, zu denen er in keiner ständigen Geschäftsbeziehung steht (sogenanntes "Spamming"). Dieser Fall ist im Zweifel dann gegeben, wenn ein Umfang von 100 Schreiben oder 1 MB pro Tag überschritten wird.
    3. Der Kunde stellt sicher, dass seine auf dem Server eingesetzten Skripts und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die geeignet sind, unsere Leistungserbringung zu stören.
    4. Es obliegt dem Kunden, eigenverantwortlich sein für das Internet bestimmtes Informationsangebot ordnungsgemäß zu programmieren und einzurichten, soweit die nb-cooperation dies nicht ausdrücklich ganz oder teilweise übernommen haben.
  5. Der Kunde hat der nb-cooperation den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen. Der Kunde stellt die nb-cooperation von allen Nachteilen frei, die uns durch eine Inanspruchnahme durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kundens entstehen können. Die Haftung des Kundens nach diesem Vertrag beschränkt sich auf diejenigen Fälle, in denen ein Vertretenmüssen des Kundens, seines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters vorliegt. Eine weitergehende Haftung nach dem Gesetz bleibt davon unberührt.


§ 10 Preise - Zahlungsbedingungen

  1. Die Angebotspreise der nb-cooperation gelten unter Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
  2. Die Angebotspreise enthalten keine Mehrwertsteuer. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf alle Produkte und Leistungen erhoben.
  3. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten die Angebotspreise der nb-cooperation für Lieferung ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.
  4. Die Angebote der nb-cooperation sind freibleibend. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten.
  5. Die nb-cooperation berechnet dem Kunden als Entgelt für unsere Leistungen einmalige und / oder laufende Entgelte.
  6. Einmalige Vergütungen sind mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  7. Laufende Entgelte sind - soweit nicht im Einzelvertrag ausdrücklich anders vereinbart - jährlich im voraus vom Kunden ohne Abzug zu bezahlen.
  8. Soweit laufende Entgelte durch die Festlegung eines bestimmten Nutzungsumfangs bestimmt werden, ermäßigen sich die Entgelte nicht, wenn der Kunde den Nutzungsumfang nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt.
  9. Bei Internetprojekten, bei denen lediglich die reine Produktion aufgrund eines verbindlichen Angebotes der nb-cooperation erfolgt, können je 50% der Angebotssumme bei Auftragserteilung und 50% nach Abnahme durch den Kunden gefordert werden.
  10. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von der nb-cooperation getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der nb-cooperation für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
  11. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die nb-cooperation berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern sowie unbeschadet der fortbestehenden Zahlungspflicht des Kunden dessen Angebot für die Dauer des Verzugs zu sperren. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  12. Ist Zahlung mittels Bankeinzug vereinbart und scheitert dieser aufgrund eines von der nb-cooperation nicht zu vertretenden Umstands, so ist sie berechtigt, für jeden erfolglosen Versuch des Bankeinzugs eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € an den Kunden zu berechnen.
  13. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der nb-cooperation anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 11 Rechte

  1. Die nb-cooperation gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
  2. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
  3. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Die nb-cooperation kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.


§ 12 Schutzrechtsverletzungen

  1. Die nb-cooperation stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird die nb-cooperation unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die nb-cooperation nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
  2. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf die nb-cooperation - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
  3. Die nb-cooperation weist den Kunden darauf hin, dass unverschlüsselt im Internet preisgegebene Daten, auch wenn dies per E-Mail erfolgt, nach dem derzeitigen Stand der Technik von Dritten mitgelesen werden können. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kundens, die von ihm in das Internet eingebrachten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen Missbrauch zu schützen. Die nb-cooperation ist gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen, es sei denn, dass sie sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat.
  4. Die nb-cooperation hält die Regeln des Datenschutzes ein und steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihr mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. Sie weist den Kunden darauf hin, dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass die Regeln des Datenschutzes von dritten Personen oder Institutionen nicht beachtet werden. Ebenso ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, trotzdem diesen Bereich verlässt. Die nb-cooperation wird ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des datenschutzrechtlichen Datengeheimnisses und gegebenenfalls vertraglich vereinbarter Verschwiegenheitspflichten verpflichten.


§ 13 Rücktritt

  1. Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn die nb-cooperation diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
  2. Verträge über Leistungen, für die von uns laufende Gebühren erhoben werden und für die eine feste Laufzeit nicht vereinbart ist, werden auf unbestimmte Zeit, jedoch wenigstens für die Dauer von drei Monaten geschlossen. Sie sind, wenn nicht im Einzelvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Ende eines Kalenderquartals kündbar.
  3. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 14 Haftung

  1. Die nb-cooperation haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf EUR 20.000,-
  3. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die nb-cooperation insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der nb-cooperation.


§ 15 Bereitstellung von Domains
  1. Anmeldung
    Soweit vereinbart, schuldet die nb-cooperation dem Kunden die Erstellung und Übermittlung eines nach den Vorgaben der jeweiligen Registrierungsstelle (z.B. DENIC eG) im Namen des Kunden vollständig ausgefüllten Antrages auf Anmeldung der von diesem gewünschten Domain. Die Registrierung selbst schuldet sie nicht. Insbesondere kann die nb-cooperation keine Gewähr für die Verfügbarkeit einer Domain oder deren Freiheit von Rechten Dritter übernehmen.
  2. Auskunft
    Soweit die nb-cooperation Auskünfte über bereits bestehende Domainregistrierungen gibt, erfolgt die Auskunft kostenlos und gibt lediglich die Informationen aus den entsprechenden Datenbanken der Registrierungsstellen wieder. Eine weitere Kontrolle durch die nb-cooperation erfolgt nicht.


§ 16 Webdesign und Softwareentwicklung

  1. Herstellung von Webseiten, Programmen und Skripts
    Soweit die Herstellung von Webseiten und/oder Programmen und/oder Skripts vereinbart ist, schuldet die nb-cooperation deren Herstellung nach den zum Gegenstand des Vertrages gemachten inhaltlichen Vorgaben und Pflichten. Im Rahmen dieser Vorgaben ist sie hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung frei.
  2. Änderungswünsche
    Soweit der Kunde Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs verlangt, werden die Mehraufwendungen dafür nach den aktuellen Stundensätzen der nb-cooperation abgerechnet, über die sie den Kunden vor Durchführung der Änderungen informiert.
  3. Nutzungsrechte und Copyrightvermerke
    1. Mit Zahlung der vollständigen Vergütung räumt die nb-cooperation dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der von der nb-cooperation hergestellten Webseiten, Programme und Skripts ein. Vor Zahlung der vollständigen Vergütung ist der Kunde nur insoweit zur Nutzung berechtigt, als der Zweck dieses Vertrages es erfordert (z.B. Durchführung von Funktionsprüfungen), insbesondere ist bis zu diesem Zeitpunkt eine Übertragung des Werks auf einen anderen Rechner bzw. Provider nicht gestattet.
    2. Soweit die nb-cooperatin im Rahmen ihrer Leistungen für den Kunden schutzrechtsfähige Leistungen entwickelt, steht ihr das Recht auf Urhebernennung zu. Sie ist insoweit berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden einen Urhebervermerk in verkehrsüblicher Form und Gestaltung anzubringen.
  4. Teilabnahmen und Endabnahme
    Die Abnahme erfolgt in einer Endabnahme und - soweit vereinbart - in Teilabnahmen. Über jede Abnahme wird ein schriftliches Protokoll gefertigt, in welches gegebenenfalls noch bestehende Mängel aufgenommen werden und das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Jedoch gilt das Werk auch dann als abgenommen, wenn der Kunde dies über einen Zeitraum von 14 Tagen unbeanstandet genutzt hat.


§ 17 Druckerzeugnisse

  1. Zahlung
    Bei Bereitstellung größerer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
  2. Lieferung
    Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Soweit dies bei der Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, steht es der nb-cooperation frei, die Lieferung durch eigenes Fahrzeug oder durch Dritte (Post, Bahn, Spedition, Funkbote u.ä.) vorzunehmen. Eventueller Versand wird von ihr für den Kunden mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, jedoch haftet sie nicht für Schäden und Verlust auf dem Versandweg. Die Haftung beschränkt sich lediglich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  3. Beanstandungen
    Der Kunde hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgänge entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können nur dann gegen die nb-cooperation geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Wochen, nachdem die Ware die nb-cooperation verlassen hat, bei ihr eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen wird sie nach ihrer Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung leisten und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die nb-cooperation nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist sie von der Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Kunden abtritt.
  4. Liefermenge
    Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn Prozent der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.


§ 18 Büro- und Schreibservice

  1. Besondere Pflichten des Kunden
    1. Die nb-cooperation ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich; dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Fernschreiben, Mitteilungen oder Handlungen, die von ihr im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die sie aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt.
    2. Auf Verlangen der nb-cooperation hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
    3. Geschäftsräume, Adresse oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden zur Übermittlung oder Weiterleitung illegaler oder obszöner Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken.
  2. Haftung
    Der Kunde hat der nb-cooperation etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach erbrachter Dienstleistung, schriftlich anzuzeigen. Die nb-cooperation hat das Recht auf kostenlose Nachbesserung.
  3. Datenspeicherung
    Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Für die sich aus den Aufbewahrungsrichtlinien ergebenden Anforderungen ist alleine der Kunde verantwortlich. Die nb-cooperation übernimmt keinerlei Archivierung in diesem Sinne, es sei denn, es wäre ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden.


§ 19 Übersetzungsservice

  1. Leistung und Umfang
    1. Aufgabe der nb-cooperation ist die sprachlich und fachlich richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Für Mängel der Textvorlage haftet der Kunde. Zusatzleistungen werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will. Der Kunde darf die Übersetzung nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Kunde die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat er keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz, gegen die nb-cooperation. Wird der Zweck einer Übersetzung der nb-cooperation nicht bekannt gegeben, so hat sie die Übersetzung nach ihrem besten Wissen zum Zwecke der Information auszuführen.
    3. Die nb-cooperation hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt sie jedoch ausschließlicher Auftragnehmer.
  2. Preise
    1. Die Preise für Übersetzungen bestimmen sich nach den Preislisten der nb-cooperation, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind.
    2. Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Zieltext die Berechnungsbasis.
    3. Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten ohne Gewährleistung. Der Kunde ist verpflichtet, sofern von der nb-cooperation kein neuer Kostenvoranschlag erstellt wird, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung zu bezahlen.
    4. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann der volle Preis einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.
  3. Erfüllung und Gefahrenübergang
    Die Leistung der nb-cooperation ist erfüllt mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, an das sonst durch die nb-cooperation mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in das vereinbarte elektronische Übermittlungsmedium (z. B. Internet). Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Kunden.
  4. Gewährleistung und Haftung
    Eventuelle Fehler der Übersetzung sind der nb-cooperation innerhalb von einer Wochen nach Versand anzuzeigen. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, sind ausgeschlossen. Im Falle von begründeten Rügen ist die nb-cooperation zur Nachbesserung berechtigt. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.


§ 20 Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter der nb-cooperation abzuwerben oder ohne Zustimmung der nb-cooperation anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der nb-cooperation der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

§ 21 Geheimhaltung, Presseerklärung

  1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
  2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  4. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
  5. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig.


§ 22 Schlichtung

  1. Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
  2. Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
  3. Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.
  4. Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und ggf. der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.


§ 23 Sonstiges

  1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
  3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  4. Die nb-cooperation darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Sie darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.


§ 24 Schlussbestimmungen
  1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dresden.
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